Der Countdown läuft: MVO 2027 verändert alles.
Ab 20.01.2027 gelten neue Anforderungen für Maschinen und CE-Kennzeichnung.
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Was steckt hinter der MVO 2027
Die MVO 2027 ist die neue europäische Maschinenverordnung, die ab 20.01.2027 gilt. Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und bringt strengere Pflichten für Konstruktion, Software, Dokumentation und Sicherheitsnachweise. Es ist ein Paradigmenwechsel: Verantwortung, Haftung und Konformität werden neu definiert. Wer Maschinen plant, baut oder betreibt, muss jetzt handeln.


Verantwortung trifft jeden.
Die MVO 2027 betrifft nicht nur Hersteller. Sie betrifft Entscheider, Projektleiter, Programmierer, Einkäufer, Sicherheitsverantwortliche und Betreiber gleichermaßen. Wer Teil des Projektes ist, trägt Verantwortung für die Konformität.

Für Geschäftsführer
Steigern Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Produkte durch smarte MVO-konforme Prozesse.

Für Technische Leiter
Gestalten Sie Ihre Steuerungssysteme effizient, transparent und zukunftssicher.

Für den Einkauf
Optimieren Sie Ihre Lieferantenauswahl und stellen Sie die Konformität Ihrer Projekte sicher.

Für Programmierer
Erstellen Sie sauberen, nachvollziehbaren Code, der Ihre Arbeit erleichtert.

Für Compliance Verantwortliche
Vereinfachen Sie die Einhaltung gesetzlicher Standards ohne Mehraufwand.
Mit der Selmo Methode rechtssicher zur CE.
Selmo schafft mit modellbasierter Programmierung eine dokumentierte Logikstruktur, die automatisch die notwendigen Anforderungen der MVO erfüllt. Jeder Zustand, jede Aktion ist nachvollziehbar. Das Ergebnis: Klarheit, Sicherheit, Kontrolle – für Mensch, Maschine und Gesetz.

MVO-Wissen zum Mitnehmen
Unsere kostenlosen Ressourcen helfen Ihnen bei der Orientierung, Planung und Umsetzung:
Häufig gestellte Fragen
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Ab wann gilt die MVO verbindlich?
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist seit dem 19. Juli 2023 in Kraft. Die vollständige Pflicht zur Anwendung beginnt am 20. Januar 2027. Nutzen Sie die Übergangszeit aktiv, um Ihre Steuerungen und Dokumentationen rechtskonform und lückenlos vorzubereiten.
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Was gilt für laufende Projekte?
Ab dem 20. Januar 2027 müssen alle Maschinen und Anlagen bei Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme die Anforderungen der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vollständig erfüllen – ohne Ausnahmen. Das betrifft nicht nur neue Maschinen, sondern auch Retrofits und Änderungen an bestehenden Anlagen.
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Welche Dokumente sind verpflichtend?
Neben den klassischen technischen Unterlagen verlangt die MVO2023/1230 jetzt besonders detaillierte Nachweise zur Software in der Steuerung. Dazu gehören unter anderem:
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Vollständige und nachvollziehbare Software-Dokumentation
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Risikobeurteilung, die auch softwarebedingte Risiken abdeckt
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Nachweise zur formalen Verifikation und Validierung der Steuerungssoftware
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Dokumentation der Versionierung und Änderungsverfolgung
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Konformitätserklärung, die auch die Softwareaspekte einschließt
Diese Anforderungen sorgen dafür, dass Steuerungssoftware transparent, sicher und prüfbar ist – und damit MVO-konform.
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Wer haftet im Ernstfall?
Die Haftung liegt bei allen Verantwortlichen entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette – von Herstellern über Projektleiter bis hin zu Geschäftsführern, insbesondere bei Pflichtverletzungen.